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Die Wiederverheiratung Geschiedener

 

  Nach dem Gesetz des Mose kann eine Ehefrau, der ein Scheidebrief ausgehändigt wurde und die somit rechtskräftig geschieden ist, wieder heiraten (5.Mose 24:1,2).

  Die Worte unseres Herrn Jesus Christus in Matthäus 5:31,32 lassen einem Missbrauch dieser Vorschrift, die Frau nämlich ohne triftigen Grund zu entlassen, keinen Raum mehr: »Auch ist geboten worden: Wer seine Frau entlässt, gebe ihr eine Scheidungsurkunde! Ich aber sage euch: Jeder, der seine Frau entlässt - mit Ausnahme im Fall der Hurerei -, macht sie zu einer, deren Ehe gebrochen wird; und wenn jemand eine Entlassene heiratet, bricht er die Ehe.« Nur in einem Fall also darf eine Scheidung ausgesprochen werden, und zwar in dem des Ehebruchs. Liegt ein solcher nicht vor, ist die Scheidung nicht rechtens und besteht die Ehe weiter. Eine Wiederheirat bedeutet dann den Bruch der ersten Ehe. War die Scheidung aber zu Recht geschehen - was nur bei Hurerei zutrifft -, dann konnte die Frau wieder geheiratet werden, denn eine beendete Ehe kann nicht gebrochen werden.

  So war es in Israel unter dem Gesetz gewesen.

  Wie nun verhält es sich heute, in der dem Apostel Paulus gegebenen heilsgeschichtlichen Haushaltung der Gnade Gottes (oikonomia, Verwaltung: Eph.3:2; Kol.1:25), in der wir leben? Zu uns, den Gliedern der Gemeinde, die Christi Körper ist (Leibesgemeinde; Eph.1:22,23), spricht Gott zu diesen Ihm eigenen Fristen durch die Heroldsbotschaft, mit der Paulus betraut ist (Tit.1:3). Heute ist Paulus der Lehrer (1.Tim.2:7).

  Der Apostel der Nationen schreibt in 1.Korinther 7:10,11: »Die Verheirateten weise ich an, das heißt nicht ich, sondern der Herr: Die Frau trenne sich nicht vom Mann. Wenn sie aber geschieden wird, soll sie unverheiratet bleiben oder sich mit dem Mann versöhnen. Ebenso soll der Mann nicht seine Frau verlassen.« Des Weiteren schreibt er: »Hast du dich von einer Frau gelöst, so suche keine Frau. Aber auch wenn du heiratest, sündigst du nicht« (1.Kor.7:27,28).

  In den Versen 10 und 11 handelt es sich um Ehepaare, bei denen beide Teile gläubig sind (im Unterschied zu den in den Versen 12 bis 16 genannten). Im Falle einer Scheidung rät Paulus, wie er dies wegen der gegenwärtigen Notlage (Vers 26) und weil ein Verheirateter um die Dinge der Welt besorgt ist (Verse 32-34) generell empfiehlt (Verse 7,8,26,27,33,37,38,40), keinen neuen Ehepartner zu suchen und unverheiratet zu bleiben. Gewiss wäre eine Versöhnung schön und damit die Wiederheirat des ersten Ehepartners. Doch dies ist vielfach nicht möglich.

  Es ist angeraten, nicht wieder zu heiraten, aber nicht verboten. Wer zu heiraten verbietet, hat sein Ohr irreführenden Geistern und Lehren der Dämonen geliehen (1.Tim.4:1-3).

  »Aber auch wenn du heiratest, sündigst du nicht« (1.Kor.7:28). Dies gilt auch für die Gläubigen, deren ungläubiger Ehepartner sich getrennt hat (Verse 12-16) - wer wollte ihnen etwas vorhalten? - und für solche Gläubigen, die geschieden wurden, als sie noch nicht gläubig waren - damals konnte man keinen Gott wohlgefälligen Wandel von ihnen verlangen. Alle, insbesondere die als Gläubige schuldig Geschiedenen, sollen aber prüfen, welche Gnadengabe sie von Gott haben, die der Ehe oder die der Ehelosigkeit (1.Kor.7:7).

  Geschiedene stehen unter mancherlei Belastungen, auch Versuchungen (1.Kor.7:2), sodass eine Wiederheirat in vielen Fällen eine gute Lösung sein kann. Jedenfalls »ist es besser zu heiraten als zu glühen« (1.Kor.7:9) und soll »um der Hurerei willen jeder Mann seine eigene Frau und jede Frau ihren eigenen Mann haben« (1.Kor.7:2).

 

 

 

Dieter Landersheim

Höhenstraße 11

65824 Schwalbach a. Ts.

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